Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Trocken Dok GmbH gelten für sämtliche Aufträge der Trocken Dok GmbH ausschließlich.

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf diese hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende AGB, wird deren Geltung hiermit widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Angebot und Leistungsumfang

Die Fa. Trocken Dok unterbreitet dem Auftraggeber ein Angebot in schriftlicher Form oder in Textform. Der Auftraggeber kann dieses in schriftlicher Form oder in Textform annehmen. Werden zusätzliche Arbeiten erforderlich, welche nicht Gegenstand unseres Angebotes waren oder im Vorfeld nicht erkennbar waren, werden diese von uns dann ausgeführt, wenn der Auftraggeber bestätigt, dass er die Erbringung dieser Leistungen wünscht.

3. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die zum Betrieb der Anlagen notwendigen Installationen, insbesondere ein Stromanschluss (230 Volt) bauseits vorhanden sind. Die Kosten für die zum Betrieb der Anlagen notwendigen elektrische Energie sind nicht in den Anlagenpreisen enthalten. Diese Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die zur Verfügung gestellten Anlagen nicht übermäßig verschmutzt oder auf andere Weise beschädigt werden.

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die durch uns installierten Anlagen bestimmungsgemäß betrieben werden können. Insbesondere trägt der Auftraggeber dafür Sorge, dass keine Abschaltungen vorgenommen oder andere Betriebsstörungen auftreten, soweit im Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Störungen unverzüglich uns mitzuteilen. Vor Beginn der Leistungserbringung durch uns entfernt der Auftraggeber Gegenstände, welche im Bezug auf Trockenluft empfindlich sind, aus den zu trocknenden Räumlichkeiten oder Bereichen. Dies gilt insbesondere für Gegenstände wie Vollholzmöbel, Pflanzen, Musikinstrumente und mit Korken verschlossene Flaschen.

4. Abnahme

Nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen können wir vom Auftraggeber deren Abnahme nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.

Als abgenommen gilt ein Werk auch dann, wenn wir dem Auftraggeber nach Fertigstellung des Werkes eine Frist vom 14 Tagen zur Abnahme gesetzt haben und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, gilt dies nur dann, wenn wir den Auftraggeber zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme in Textform hingewiesen haben.

Die Bestimmungen des § 640 BGB bleiben unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5. Preise, Zahlung und Aufrechnung

Alle von uns angegebenen Preise sind Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Berechung der Kosten für die in unserem Angebot aufgeführten Anlagen erfolgt jeweils pro angefangenen Kalendertag.

Sämtliche Rechnungen, auch Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber zur Zahlung fällig.

Gerät der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug, können wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe geltend machen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens wird durch diese Regelung nicht berührt.

Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Firma Trocken Dok GmbH ist ausschließlich zulässig mit rechtskräftigen, unstreitigen oder von der Firma Trocken Dok GmbH anerkannten Gegenansprüchen.

6. Haftung

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt

- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
- bei Garantieversprechen soweit vereinbart
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.


Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadenersatz ausgeschlossen.

7. Gewährleistung

Für die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, so ist für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Vertragsverhältnis Bayreuth Gerichtsstand.

Es gilt aussschließlich deutsches Recht. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.